Allgemeine Geschäftsbedingungen des LARTOR

Stand: 13.04.2026

AGB Hotelaufnahmevertrag

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung im LARTOR sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betreibers.

1.2 Betreiber im Sinne dieser Bedingungen ist die Distinct Places Hospitality GmbH, Nymphenburger Str. 187, 80634 München, Deutschland. 

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn der Betreiber ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder in einer gesonderten Vereinbarung gehen diesen AGB vor.

1.5 Bei Buchungen über Online-Buchungs- oder Vermittlungsplattformen gelten ergänzend die im jeweiligen Buchungskanal ausgewiesenen Buchungs- und Tarifbedingungen. Im Fall von Widersprüchen gehen die im konkreten Buchungskanal ausgewiesenen Regelungen zu Preis, Tarif und Stornierung vor.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Betreibers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder in Textform erfolgende Buchungsbestätigung des Betreibers,

  • Abschluss eines Online-Buchungsvorgangs mit Annahme durch den Betreiber,

  • Buchung über eine Online-Buchungs- oder Vermittlungsplattform, soweit die Buchung dem Betreiber zugeht und von diesem oder nach dem jeweiligen Plattformprozess verbindlich bestätigt wird,

  • Annahme eines individuell unterbreiteten Angebots,

  • oder tatsächliche Leistungsbereitstellung.

2.3 Der Vertragspartner haftet für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden und sonstigen Personen, für die er die Buchung vornimmt, wie für eigene Verpflichtungen.

3. Leistungen des Betreibers

3.1 Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten und vom Betreiber bestätigten Leistungen nach Maßgabe des Vertrags bereitzuhalten und zu erbringen.

3.2 Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder bestimmter Lagen innerhalb des Hauses, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

3.3 Angaben zu Zimmern, Größen, Ausstattungen, Ausblicken, Gebäudeteilen, Außenbereichen, gastronomischen Bestandteilen oder Packages sind, soweit nicht ausdrücklich als Beschaffenheitsvereinbarung bezeichnet, als Leistungsbeschreibung zu verstehen. Branchenübliche und zumutbare Abweichungen bleiben vorbehalten.

4. An- und Abreise

4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stehen gebuchte Zimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

4.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind gebuchte Zimmer am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr geräumt an den Betreiber zurückzugeben.

4.3 Bei verspäteter Räumung kann der Betreiber für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Zimmerpreises des laufenden Tages und ab 18:00 Uhr 100 % des vollen Zimmerpreises eines weiteren Tages in Rechnung stellen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.

5. Preise und Zahlung

5.1 Es gelten die jeweils individuell vereinbarten Preise.

5.2 Soweit nicht ausdrücklich Nettopreise ausgewiesen sind, verstehen sich die Preise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3 Rechnungen ohne gesondertes Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

5.4 Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung, Kreditkartengarantie, Sicherheitsleistung oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen.

5.5 Bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Gastes ist der Betreiber berechtigt, auch nach Vertragsschluss Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder offene Forderungen sofort fällig zu stellen.

5.6 Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Rücktritt des Gastes / Stornierung

6.1 Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht nur, wenn es ausdrücklich im Tarif, Angebot oder in der Buchungsbestätigung vereinbart wurde oder ein zwingendes gesetzliches Recht besteht.

6.2 Soweit kein abweichender Tarif oder keine gesonderte Individualvereinbarung gilt, gelten folgende Standardbedingungen:

6.2.1 Individualbuchungen bis 3 Zimmer

  • bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei

  • 13 bis 7 Tage vor Anreise: 50 %

  • 6 bis 3 Tage vor Anreise: 70 %

  • ab 2 Tage vor Anreise, No-Show oder vorzeitige Abreise: 90 %

6.2.2 Gruppenbuchungen ab 4 Zimmern

  • bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei

  • 59 bis 30 Tage vor Anreise: 40 %

  • 29 bis 14 Tage vor Anreise: 60 %

  • 13 bis 7 Tage vor Anreise: 80 %

  • ab 6 Tage vor Anreise, No-Show oder vorzeitige Abreise: 90 %

6.2.3 Als Gruppenbuchung gelten auch mehrere sachlich, zeitlich oder wirtschaftlich zusammenhängende Buchungen desselben Gastes oder für dieselbe Reisegruppe, sofern diese insgesamt 4 oder mehr Zimmer umfassen.

6.3 Maßgeblich ist jeweils der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis für Logis einschließlich fest gebuchter Nebenleistungen, Frühstück, Packages und sonstiger vereinbarter Leistungen.

6.4 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.5 Der Betreiber ist im Rahmen des Zumutbaren bemüht, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben.

7. Rücktritt des Betreibers

7.1 Der Betreiber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

  • vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheiten nicht fristgerecht geleistet werden,

  • irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Buchungstatsachen gemacht wurden,

  • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt,

  • begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistung den Betrieb, die Sicherheit, das Haus, andere Gäste oder das Ansehen des Hauses gefährden kann,

  • höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände, die Vertragserfüllung unmöglich machen.

7.2 Im berechtigten Rücktrittsfall des Betreibers besteht kein Schadensersatzanspruch des Gastes, sofern der Betreiber den Rücktritt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

8. Nutzung der Zimmer / Hausordnung / Untervermietung

8.1 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers in Textform.

8.2 Der Betreiber ist berechtigt, die Aufnahme zusätzlicher Personen in ein gebuchtes Zimmer von einer gesonderten Vergütung abhängig zu machen oder abzulehnen, soweit Kapazitäten, Brandschutz, Sicherheit oder Zimmerkategorie entgegenstehen.

8.3 Der Gast hat Zimmer, Einrichtungen und Inventar pfleglich zu behandeln und die geltende Hausordnung zu beachten.


9. Haftung des Gastes

9.1 Der Gast haftet für alle Schäden und Verluste, die durch ihn selbst, Mitreisende, Besucher oder sonstige ihm zurechenbare Dritte verursacht werden.

9.2 Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, vertragswidriger Nutzung, unerlaubtem Rauchen oder Beschädigung von Inventar, Oberflächen oder Technik kann der Betreiber Sonderreinigungs-, Wiederherstellungs- und Folgekosten berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

10. Haftung des Betreibers

10.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 701 ff. BGB. Die Haftung ist danach grundsätzlich auf das Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag, höchstens jedoch auf EUR 3.500,00 und mindestens auf EUR 600,00 begrenzt; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten gilt grundsätzlich eine gesetzliche Haftungsgrenze von EUR 800,00. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei Übernahme zur besonderen Aufbewahrung oder in Fällen gesetzlich unbeschränkter Haftung, bleiben unberührt. Der Betreiber empfiehlt, Geld, Wertpapiere und sonstige Wertsachen im Zimmersafe oder Hotelsafe aufzubewahren.

10.4 Soweit dem Gast ein Stellplatz oder eine sonstige Abstellmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird, wird ausschließlich eine Park- bzw. Abstellfläche überlassen. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzung des Stellplatzes ein gesondertes Entgelt erhoben wird; ein solches Entgelt ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich Entgelt für die Überlassung der Park- bzw. Abstellfläche und nicht für Bewachung, Überwachung oder Verwahrung. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Der Parkplatz ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unbewacht; eine Bewachung oder Überwachung wird nicht geschuldet. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Fahrzeuge sowie von im Fahrzeug belassenen Gegenständen haftet der Betreiber nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der vorstehenden Haftungsregelungen. Der Gast ist gehalten, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zurückzulassen.

11. Schlussbestimmungen Hotel

11.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

11.2 Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer AGB-Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.






AGB Veranstaltungen, Tagungen und Events

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen aller Art im LARTOR, insbesondere für Tagungen, Retreats, Seminare, Bankette, Corporate Events, Produktpräsentationen, Feiern, Ausstellungen, geschlossene Gesellschaften und sonstige Sonderveranstaltungen.

1.2 Sie gelten auch für alle damit zusammenhängenden Nebenleistungen, insbesondere gastronomische Leistungen, Getränkeleistungen, Servicepersonal, Ausstattung, Dekoration, Technik, Künstler, Rahmenprogramme, Möblierung, Sicherheitsleistungen, Fremdleistungen und sonstige Zusatzleistungen.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Betreibers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Veranstaltungsvertrag kommt erst durch schriftliche oder in Textform erfolgte Bestätigung des Betreibers zustande.

2.3 Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Buchungsbestätigung, das Angebot, etwaige Anlagen und diese AGB.

3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Buchungsbestätigung und diesen AGB.

3.2 Änderungen bei Ablauf, Raum, Bestuhlung, Speisen, Getränken, Technik, Personaldisposition oder logistischen Abläufen bleiben vorbehalten, soweit sie aus sachlichem Grund erfolgen, dem Kunden zumutbar sind und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.

3.3 Angaben zu Raumgrößen, Flächen, Bestuhlungen, Personenzahlen, Außenflächen, Wetteroptionen, Technik, Dekorationen und gastronomischen Leistungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart, als Leistungsbeschreibung zu verstehen.

4. Teilnehmerzahl

4.1 Die voraussichtliche Teilnehmerzahl ist bei Vertragsschluss anzugeben.

4.2 Die finale Teilnehmerzahl ist spätestens 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

4.3 Diese endgültig gemeldete Teilnehmerzahl ist Grundlage der Abrechnung, soweit nicht der tatsächliche Verbrauch darüber liegt oder individualvertraglich etwas anderes geregelt wurde.

4.4 Erhöhungen der Teilnehmerzahl bedürfen der Zustimmung des Betreibers. Der Betreiber wird diese erteilen, soweit Kapazitäten, Sicherheit, Personal und Materialdisposition dies zulassen.

5. Preise und Zahlung

5.1 Es gelten die individuell vereinbarten Preise.

5.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Fälligkeiten:

  • 30 % innerhalb von 10 Kalendertagen nach Vertragsschluss

  • 50 % kumuliert spätestens 6 Monate vor Veranstaltung

  • 75 % kumuliert spätestens 3 Monate vor Veranstaltung

  • 100 % kumuliert spätestens 1 Monat vor Veranstaltung

5.3 Liegen zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung weniger als die vorstehend genannten Zeiträume, sind die jeweils bereits erreichten Zahlungsstufen sofort fällig.

5.4 Zusatzleistungen, Mehrverbräuche, Verlängerungen, Zusatztechnik, Sonderpersonal, Schäden, Sonderreinigungen, Nachbestellungen oder sonstige Mehrkosten werden nach der Veranstaltung gesondert abgerechnet und sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungszugang zahlbar.

5.5 Der Betreiber ist berechtigt, bei Veranstaltungen mit besonderem Volumen, erhöhtem Risiko, umfangreicher Fremdtechnik, Exklusivnutzung oder erheblichem Vorleistungsbedarf von der Standardstaffelung abweichende Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen.

6. Rücktritt / Stornierung durch den Kunden

6.1 Ein kostenfreier Rücktritt besteht nur, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Soweit keine abweichende Individualvereinbarung gilt, fallen bei Stornierung folgende Kosten an:

  • bis 181 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %

  • 180 bis 91 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

  • 90 bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %

  • ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

6.3Ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

6.4 Bereits ausgelöste Kosten für externe Dienstleister, Fremdleistungen, Sonderbestellungen oder sonstige Drittleistungen sind im Stornierungsfall zu 100 % zu erstatten, soweit diese bereits angefallen oder verbindlich beauftragt wurden. Dies gilt insbesondere für Künstler, Technik, Möblierung, Dekoration, Floristik, Security, Shuttle, Fremdpersonal, Mietgegenstände oder vergleichbare Leistungen.

6.5 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt nicht für konkret angefallene und nachgewiesene Dritt- und Fremdkosten.

6.6 Eine Terminverschiebung gilt nur dann nicht als Stornierung mit Neubuchung, wenn der Betreiber der Verlegung ausdrücklich in Textform zustimmt. Der Betreiber kann die Zustimmung von einer Umbuchungsgebühr sowie von der Übernahme bereits angefallener Kosten abhängig machen.

7. Rücktritt des Betreibers

7.1 Der Betreiber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  • vereinbarte Zahlungen oder Sicherheiten nicht fristgerecht eingehen,

  • erforderliche behördliche Voraussetzungen oder Genehmigungen fehlen,

  • irreführende oder falsche Angaben über Art, Inhalt oder Umfang der Veranstaltung gemacht wurden,

  • die Veranstaltung Sicherheit, Substanz, Betrieb, Gäste, Mitarbeiter oder Ruf des Hauses gefährdet,

  • höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände, die Durchführung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.

7.2 Im berechtigten Rücktrittsfall des Betreibers besteht kein Schadensersatzanspruch des Kunden, sofern der Betreiber den Rücktritt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

8. Externe Dienstleister / Dekoration / Technik / Fremdleistungen

8.1 Externe Dienstleister, Künstler, Musiker, Technikfirmen, Dekorateure, Floristen, Fotografen, Sicherheitsdienste, Möbellieferanten oder sonstige Fremdleister bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Betreiber.

8.2 Aufbauten, Dekorationen, technische Installationen, Werbemittel, Bühnen, Exponate, Mobiliar oder sonstige Einbauten dürfen nur mit Zustimmung des Betreibers eingebracht werden.

8.3 Der Betreiber kann die Einbringung von Fremdleistungen von Nachweisen über Haftpflichtversicherung, technischen Prüfungen, Sicherheitskonzepten, Aufbau- und Abbauzeiten sowie von der Einhaltung der Haus- und Brandschutzordnung abhängig machen.

8.4 Das Anbringen von Folien, Nägeln, Schrauben, Klebematerialien, Beschriftungen, Bannern oder sonstigen Befestigungen an Wänden, Böden, Decken, Glasflächen, Möbeln oder Außenelementen ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.

9. Genehmigungen / Rechte / Freistellung

9.1 Erforderliche behördliche Erlaubnisse, urheberrechtliche Nutzungsrechte, GEMA-Meldungen, Sondernutzungsgenehmigungen oder sonstige öffentlich-rechtliche Freigaben beschafft der Kunde auf eigene Kosten, soweit diese seiner Veranstaltung zuzurechnen sind.

9.2 Der Kunde stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.

10. Haftung des Kunden

10.1 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden an Gebäude, Räumen, Technik, Mobiliar, Außenflächen, Pflanzen, Kunst, Geschirr, Gläsern, Wäsche oder sonstigen Gegenständen, die er selbst, seine Mitarbeiter, Beauftragten, Dienstleister, Gäste oder Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursachen oder die aus dem Organisations- und Verantwortungsbereich des Kunden herrühren.

10.2 Der Kunde haftet ferner für außergewöhnliche Verschmutzungen, erforderliche Sonderreinigungen, Entsorgungsaufwände, Schäden durch Auf- und Abbau sowie für tatsächlich angefallene Kosten infolge nicht abgestimmter Fremdleistungen.

11. Schlussbestimmungen Veranstaltungen

11.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.








Restaurant:

Reservierungs- und Stornobedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für Reservierungen im Restaurant Hieronymus, für Private Dining, Gruppenreservierungen, Wein- und Genussformate, gastronomische Sonderveranstaltungen und sonstige gastronomische Leistungen des Betreibers.

1.2 Für exklusive Veranstaltungsformate mit Raumüberlassung, Eventcharakter oder zusätzlicher Veranstaltungslogik gehen die AGB Veranstaltungen, Tagungen und Events vor.

2. Reservierungen

2.1 Reservierungen werden mit Bestätigung des Betreibers verbindlich.

2.2 Bei Gruppen, Menüs, Feiertagen, Sonderformaten, Tastings, exklusiven Bereichen oder reservierten Mindestumsätzen kann der Betreiber eine Garantie, Kreditkartensicherheit, Vorauszahlung oder Mindestumsatzvereinbarung verlangen.

2.3 Der Betreiber ist berechtigt, Reservierungen bei Nichteinhaltung vereinbarter Garantien oder Vorauszahlungen zu stornieren.

3. Stornierung von Gruppen ab 8 Personen

3.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für Gruppenreservierungen ab 8 Personen folgende Bedingungen:

  • bis 72 Stunden vor Beginn: kostenfrei

  • 71 bis 24 Stunden vor Beginn: 50 % des vereinbarten Menüpreises oder Mindestumsatzes für die stornierten Plätze

  • unter 24 Stunden, bei No-Show oder bei unangekündigter Unterschreitung der final gemeldeten Personenzahl: 100 % des vereinbarten Menüpreises oder Mindestumsatzes für die betroffenen Plätze

3.2 Bei individuell bestellten Menüs, Weinpaketen, Tastings, Grillabenden, Sonderprodukten, Sonderweinen oder sonstigen vorbereitungsintensiven Formaten sind bereits ausgelöste Kosten und Sonderbestellungen vollständig zu erstatten, soweit sie konkret angefallen sind.

3.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Teilnehmerzahl / finale Personenzahl

4.1 Bei Gruppenreservierungen ist die finale Personenzahl spätestens 24 Stunden vor Leistungsbeginn mitzuteilen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

4.2 Diese gemeldete Personenzahl ist verbindliche Grundlage der Abrechnung, sofern der tatsächliche Verzehr oder der vereinbarte Mindestumsatz nicht darüber liegt.

5. Mitbringen von Speisen und Getränken

5.1 Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers zulässig.

5.2 Der Betreiber kann hierfür ein angemessenes Entgelt verlangen, insbesondere Korkgeld, Tellergeld, Kühlkosten, Servicezuschläge oder sonstige Kompensationen.

6. Haftung / Schäden

6.1 Der Kunde haftet für Schäden, die er selbst oder aus seinem Verantwortungsbereich stammende Begleitpersonen, Gäste oder beauftragte Dritte verursachen.

6.2 Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, Beschädigung von Mobiliar, Gläsern, Geschirr, Oberflächen oder Dekorationen kann der Betreiber erforderliche Reinigungskosten, Wiederbeschaffungskosten und nachweisbare Folgeschäden berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

7. Schlussbestimmungen Restaurant

7.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

7.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.




4. Gemeinsame Schlussregelungen

1. Hausrecht

1.1 Der Betreiber übt das Hausrecht aus.

1.2 Der Betreiber ist berechtigt, Personen bei Störungen, Sicherheitsverstößen, vertragswidrigem Verhalten, beleidigendem Verhalten, Gefährdung anderer Gäste oder Mitarbeiter oder bei sonstigen erheblichen Pflichtverletzungen des Hauses zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu verwehren.

1.3 Bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder gegen Weisungen des Betreibers ist dieser berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, Veranstaltungen abzubrechen oder den Gast bzw. Kunden und dessen Begleitpersonen des Hauses zu verweisen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

2. Ruhe, Sicherheit und Schutz des Hauses

2.1 Das LARTOR ist als qualitätsorientierter Hotel-, Genuss- und Veranstaltungsbetrieb geführt. Der Gast bzw. Kunde hat auf andere Gäste, Nachbarn, Mitarbeiter und den Betrieb Rücksicht zu nehmen.

2.2 Nicht abgestimmte Beschallung, exzessiver Lärm, störende Außennutzung, sicherheitswidrige Nutzung oder sonstige Beeinträchtigungen des Betriebsfriedens sind untersagt.

3. Rauchverbot / offenes Feuer / Tiere

3.1 In allen Innenbereichen gilt Rauchverbot, soweit nichts anderes ausgewiesen ist.

3.2 Bei Verstößen kann der Betreiber Reinigungs-, Wiederherstellungs- und Folgekosten einschließlich etwaiger Umsatzausfälle berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

3.3 Kerzen, offenes Feuer, Pyrotechnik, Nebelmaschinen, mobile Kochstellen oder vergleichbare Gefahrenquellen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers zulässig.

3.4 Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers mitgebracht werden.

4. Höhere Gewalt

4.1 Bei höherer Gewalt oder anderen vom Betreiber nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere Naturereignissen, Brand, behördlichen Maßnahmen, Streik, Ausfall wesentlicher Versorgungsleistungen, Unwetter oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, kann der Betreiber Leistungen anpassen, verschieben oder vom Vertrag zurücktreten.

4.2 Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit der Betreiber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

4.3 Bereits erbrachte Leistungen sowie bereits angefallene oder verbindlich beauftragte Dritt- und Fremdleistungen sind vom Gast bzw. Kunden zu vergüten oder zu erstatten, soweit sie dem jeweiligen Vertrag konkret zugeordnet werden können und der Betreiber die Umstände nach Ziffer 4.1 nicht zu vertreten hat.

5. Kein gesetzliches Widerrufsrecht

5.1 Bei terminbezogenen Beherbergungs-, Restaurant- und Veranstaltungsleistungen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit gesetzlich zulässig.

5.2 Freiwillig eingeräumte Rücktritts- oder Stornierungsmöglichkeiten richten sich ausschließlich nach dem Vertrag, dem gebuchten Tarif und diesen Bedingungen.

6. Datenschutz 

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Betreibers.